Hundeführerschein

Hundehalter müssen ab dem Jahr 2013 den Nachweis der Sachkunderfordernis (Hundeführerschein) besitzen.
Die Sachkundeprüfung kann in zu diesem Zweck anerkannten Hundeschulen oder Vereinen oder bei Tierschutzorganisationen abgelegt werden oder bei Personen, die ebenfalls von einer Fachbehörde anerkannt wurden, z. B. Hundetrainer.
Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden.
Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten oder für eine Person betreut hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig. Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen.
Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen als sachkundig befunden: z.B. Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreibende, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer. Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z. B. Beschwerden über ihn bei der Behörde eingehen, kann die Behörde die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei den behördlich anerkannten Personen oder Stellen, die Sachkundeprüfungen abnehmen.
Eine Liste mit den behördlich anerkannten Personen oder Stellen finden sie beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei der Region Hannover.