zum Halten von Hunden habe wir für euch einmal an zentraler Stelle zusammengetragen.
Auf unserer Seite Gesetze – wichtige Informationen findet ihr verschiedene Hinweise des Landes Niedersachsen über das Halten von Hunden und den dementsprechenden Gesetzen.
Hier wird auch nochmal Bezug auf den Sachkundenachweis genommen:
„Ein Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.“
Und natürlich, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, die seit Juli 2011 existierende Pflicht der Hundehaftpflichtversicherung.
„..die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten sowie die Pflicht zur Kennzeichnung (Chippen) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein. Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden, die der Hundehalter zu machen hat.“